DR. GIULIO AIROLDI

ZAHNARZT SSO

CFP ORALIMPLANTOLOGIE SSO


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HERAUSNEHMBARE REKONSTRUKTIONEN (TEIL- ODER VOLLPROTHESEN)

Die herausnehmbare Prothese stellt den Ersatz eines oder mehrerer Zähne durch nicht im Mund festsitzende Prothesen dar, die an Restzähnen mit Haken oder Präzisionsgeschieben befestigt werden. Der Patient muss die Prothese täglich aus dem Mund nehmen, um sie zu reinigen. Wenn alle Zähne fehlen, handelt es sich bei herausnehmbarem Zahnersatz um Vollprothesen, die allgemein als «dritte Zähne» bezeichnet werden.


Indikationen:


  • Die Anzahl der Restzahnelemente reicht nicht aus, um einen festsitzenden Zahnersatz anzufertigen, zusammen mit Kontraindikationen für die Implantattherapie.
  • Als provisorische Prothese bei implantatprothetischen Behandlungen bis zur Einheilungs- und Osseointegrationsphase.
  • Wirtschaftliche Gründe.


Beim herausnehmbaren Zahnersatz kann es sich um eine Teil- oder Vollskelettprothese (dritte Zähne) handeln. Skelettprothesen können entweder mit Haken oder mit Präzisionsgeschieben an den vorhandenen natürlichen Zähnen verankert werden. Im letzteren Fall ist die Abdeckung der vorhandenen Zähne erforderlich. Skelettprothesen bestehen aus einem Metallteil (Kobalt-Chrom-Legierung), einem Harzteil und vorgeformten Harz- oder Keramikzähnen. Die Vollprothesen oder «dritten Zähne» bestehen vollständig aus Harz, und die Zähne können aus Harz oder Keramik erstellt werden. Im Allgemeinen ist es vorzuziehen, dass die obere Prothese den Gaumen vollständig abdeckt, um aufgrund des Saugnapfeffekts eine bessere Stabilität zu erhalten. Sowohl Teil- als auch Vollprothesen können auf Zahnimplantaten verankert werden (siehe Implantologie)

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