In der Regel werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung von den Eltern/Patienten getragen. Einige Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten, wenn eine zahnärztliche Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Eltern wird empfohlen, sich bei ihren jeweiligen Versicherungen über eine mögliche Rückerstattung zu informieren.
Unsere Praxis verwendet für die Rechnungsstellung das Honorar der SSO (Schweizerische Zahnärztegesellschaft) mit einem Punktwert von 3.1/1.00 (Minimum).
Die Behandlung schwerer Anomalien, die bestimmte Grenzwerte überschreiten, wird von der Invalidenversicherung (IV) bis zum 20. Lebensjahr übernommen. In solchen Fällen wird Sie der Facharzt entsprechend informieren und Sie darauf hinweisen, wie Sie die IV-Beiträge erhalten können.